Krankenvollversicherung
Arbeitnehmer, deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze (50.850 Euro/Jahr, Stand 2012) übersteigt, müssen nicht gesetzlich krankenversichert sein. Sie können wie Selbstständige und Beamte eine private Krankenversicherung abschließen.
Es gibt gute Gründe, sich für eine private Krankenvollversicherung zu entscheiden. So können Sie als Privatpatient z. B. jederzeit den Arzt oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens aufsuchen und haben freie Krankenhauswahl. Im Krankenhaus haben Sie Anspruch auf Chefarztbehandlung und – je nach Vereinbarung – Einzelzimmer.
Eine private Krankenvollversicherung übernimmt beispielsweise Kosten für
- Freie Arzt-, Krankenhaus- und Heilpraktikerwahl
- Leistungen für alternative Behandlungsmethoden
- Für alle vom Arzt verordnete Medikamente
- Heil- und Hilfsmittel, Brillen, Kontaktlinsen u. v. m.
- Zahnbehandlungen und -Vorsorge, Zahnersatz
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Krankentagegeld
Ihr Bedarf bestimmt, welchen Tarif der Krankenvollversicherung Sie auswählen. So können Sie Ihre individuelle Gesundheitsversorgung selbst bestimmen und, wenn es nötig ist, später ergänzen.
Krankenzusatzversicherung
Die private Krankenzusatzversicherung beginnt da, wo die gesetzlichen Versicherungen aufhören. Arbeitnehmer, nicht in die private Krankenversicherung wechseln können oder wollen – für Familien mit Kindern rechnet sich oft die gesetzliche – stocken mit der Zusatzversicherung die Leistungen der gesetzlichen Kassen auf. Die Möglichkeiten sind vielfältig und richten sich nach dem gewählten Tarif.
Beispiele:
- Zahn – Kosten für höherwertigen Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays, plastische Zahnfüllungen und Vorsorgeleistungen; Reduktion des Eigenanteils
- Krankenhaus – Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
- Krankentagegeld – Zahlung eines Einkommensausfalls bei Krankheit
- Krankenhaustagegeld – Deckung von Mehrkosten, die bei einem stationären Krankenhausaufenthalt entstehen können, z. B. tägliche Zuzahlung, Telefon usw.
- Hausarzt/Facharzt – Behandlung wie Privatpatienten, Abrechnung aller Kosten abzüglich der von der gesetzlichen Kasse gezahlten Leistungen
- Heilpraktiker u. alternative Medizin – Heilbehandlungen durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren durch Ärzte
- Brille/Kontaktlinsen – wann und wie Sie sie brauchen; anteilig oder bis zur vollen Kostenübernahme
Finden Sie einen Tarif, der zu Ihnen und Ihrer Familie passt, und zahlen Sie nur für Leistungen, die Sie brauchen. Wir beraten Sie gern. Rufen Sie doch einfach mal an: Tel.: 0231 - 9 45 38 89 - 0